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   OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02   

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https://dejure.org/2002,4521
OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02 (https://dejure.org/2002,4521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2002 - 10 UF 569/02 (https://dejure.org/2002,4521)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. November 2002 - 10 UF 569/02 (https://dejure.org/2002,4521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Regelunterhalt eines Kindes nach dem Tod der Mutter; Berechnung eines Bedarfs nach dem zustehenden Barunterhalt und Betreuungsunterhalt; Berücksichtigung einer Mietersparnis aufgrund eines Wohnrechts bei der Ermittlung eines Selbstbehaltes; Abzug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 § 1610; ZPO § 92
    Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des Bedarfs durch Notwendigkeit einer privaten Krankenversicherung; Obliegenheiten des Unterhaltsschuldners nach Eintritt in das Rentenalter; Kostenverteilung im Unterhaltsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 364
  • MDR 2003, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Auf den so ermittelten Unterhaltsbedarf sind die Halbwaisenrente und auch das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen (BGH FamRZ 1980, 1109 ; OLG Hamm FamRZ 2001, 1023 ; DAV 1999, 1142; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr.537, 538; Wendl/Staudigl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.430).
  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 12 UF 38/99

    Zum Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen und zur Anwendung des § 1614 BGB

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Auf den so ermittelten Unterhaltsbedarf sind die Halbwaisenrente und auch das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen (BGH FamRZ 1980, 1109 ; OLG Hamm FamRZ 2001, 1023 ; DAV 1999, 1142; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr.537, 538; Wendl/Staudigl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.430).
  • OLG Hamburg, 30.10.1984 - 12 UF 109/84

    Altersrente; Vorabzug der Krankenversicherungsbeiträge; Unterhaltsrechtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Zwar entfällt nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres nach den sozialen Gepflogenheiten eine Verpflichtung zur weiteren Erwerbstätigkeit (Kalthoener/Büttner, a.a.O., Rdnr.749; Wendl/Staudigl/Haußleiter, a.a.O. § 1 Rdnr.347; OLG Hamburg FamRZ 1985, 394 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.1995 - 16 WF 100/94
    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Nach Auffassung des Senats (so auch OLG München FamRZ 1997, 762 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 221 ) entspricht die Bewertung des laufenden Unterhalts mit dem geltend gemachten Betrag nur eines Jahres in § 17 Abs. 1 GKG nicht der wirklichen Bedeutung des Rechtsstreits, sondern allenfalls dem Interesse der Parteien an einer geringen Kostenbelastung für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren.
  • OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96

    Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Nach Auffassung des Senats (so auch OLG München FamRZ 1997, 762 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 221 ) entspricht die Bewertung des laufenden Unterhalts mit dem geltend gemachten Betrag nur eines Jahres in § 17 Abs. 1 GKG nicht der wirklichen Bedeutung des Rechtsstreits, sondern allenfalls dem Interesse der Parteien an einer geringen Kostenbelastung für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 11 UF 245/00

    Zum Unterhaltsbedarf eines Kindes nach dem Tod des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Auf den so ermittelten Unterhaltsbedarf sind die Halbwaisenrente und auch das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen (BGH FamRZ 1980, 1109 ; OLG Hamm FamRZ 2001, 1023 ; DAV 1999, 1142; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1241 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr.537, 538; Wendl/Staudigl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.430).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1990 - 18 UF 133/89

    Beibringungsgrundsatz; Weigerung; Unterhaltszahlung; Auskunft; Verzug

    Auszug aus OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
    Auch würde die Zurechnung eines geldwerten Vorteils deswegen ausscheiden, weil der Beklagte als Rentner zur Sicherung seiner Existenz nicht auf die Haltung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist und der Nutzung für private Zwecke daher keine Aufwendungen für die Anmietung oder Haltung eines Fahrzeuges gegenüberstehen (OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 533, 534).
  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Eine regelmäßig vollständige Heranziehung des Einkommens aus einer gemessen an § 1603 Abs. 1 BGB überobligatorischen Erwerbstätigkeit ist nur dann angezeigt, wenn die gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB eingreift, wobei in diesem Fall bereits die Erwerbsobliegenheit weiter reicht als beim nicht privilegierten Volljährigenunterhalt und beim Ehegattenunterhalt (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 - FamRZ 2009, 314 und OLG Dresden NJW-RR 2003, 364).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2008 - 10 UF 124/07

    Unterhalt - Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Apothekers

    Die damit noch nicht beantwortete Frage, welche unterhaltsrechtlichen Folgen etwa eine Einschränkung oder gar vollständige Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit hätte (vgl. hierzu Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 749 und für den Sonderfall, dass der Regelbedarf eines minderjährigen Kindes nicht gedeckt ist, OLG Dresden, NJW-RR 2003, 364), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2005 - 11 UF 307/04

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Barunterhaltsbedarf bei Bezug einer

    Der durchaus verbreiteten Gegenansicht (OLG Dresden NJW-RR 2003, 364; OLG Hamm, 12. FamS, FamRZ 2001, 1023, 8. FamS., FamRZ 1991, 107; OLG Köln FamRZ 1992, 1219; AG München FamRZ 1989, 532; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdnr. 538; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., Einf.
  • AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
    Die selbständige Erwerbstätigkeit des Beklagten kann angesichts des ungedeckten Mindestbedarfes der Klägerin auch nicht etwa im Hinblick auf seine Behinderung als überobligatorisch angesehen werden, zumal der Beklagte auch keine volle Erwerbsunfähigkeit geltend macht (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 364 [OLG Dresden 28.11.2002 - 10 UF 569/02] zum Erfordernis der Fortführung einer selbständigen Tätigkeit nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters).
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